Wegen einer mehrstündigen Flugverspätung kann man nicht gleich von einer Pauschalreise zurücktreten. Der durch EU-Recht geregelte Anspruch auf vollständige Kostenerstattung bei mehr als fünfstündiger Verspätung gilt nur für die Flugbuchungen, nicht aber für Pauschalreisen. Das zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober (Az. X ZR 37/08). Ein Mann hatte eine zweiwöchige Studienreise nach Island gebucht. Der Hinflug führte von Düsseldorf zunächst nach Amsterdam. Dort wartete...
Kein Reiserücktritt trotz neunstündiger Flugverspätung