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Der Berufsrechtsschutz spart Gerichtskosten

icon1 Veröffentlicht in der Kategorie Rechtsschutzversicherung

Unter dem Berufsrechtsschutz wird ein Verfahren verstanden, bei welchem ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung von einer Versicherung unterstützt wird.

Vielen Personen ist nicht bewusst, dass bei der Einklage einer Abfindung oder einer Kündigung erhebliche Gerichtskosten entstehen können. Diese können gerade in der Arbeitslosigkeit ein Maß annehmen, welches die Existenz gefährdet. Die Gerichtskosten müssen in der ersten Instanz normalerweise zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen werden. Falls Sie demnach vorhaben, vor Gericht zu treten, sollten Sie sich auf enorm hohe Kosten einstellen. Falls eine Versicherung für den Berufsrechtsschutz abgeschlossen wird, übernimmt diese im Versicherungsfall die anfallenden Kosten. Die Berufsrechtsschutzversicherung ist somit als ein bedeutender Bestandteil der Rechtsschutzversicherung zu betrachten.

Vorteilhaft erscheint dabei vor allem die Möglichkeit sehr begehrte Anwälte bezahlt zu bekommen, damit steigen die Chancen auf einen Gewinn des Verfahrens. Im privaten Bereich sind in einem Berufsrechtsschutz vor allem Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatz, Vertragsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht vertreten. Eine Berufsrechtsversicherung kann stets nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung beantragt werden.

Damit wird der Arbeitnehmer in seinem Arbeitsverhältnis vor sämtlichen Streitigkeiten geschützt. Im Falle einer Kündigung wird beispielsweise eine Wiedereinstellungsklage durch die Versicherung finanziert. Wichtig ist insbesondere, dass im Falle eines Streites der Versicherer kontaktiert wird. Dieser besitzt hinsichtlich der Chancen und der Möglichkeiten des Berufsrechtsschutzes weit reichende Kenntnisse.

Viele Versicherungen bieten beim Berufsrechtsschutz auch Hotlines mit Anwälten an, welche den Arbeitnehmer direkt beraten können. Teilweise können Schäden bei einer sofortigen Kontaktaufnahme vermieden werden, bei einer zu langen Wartezeit könnte die Kündigung bereits unwirksam sein.

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