Mit den hohen Energiekosten steigt das allgemeine Preisniveau – mancher Vermieter nutzt die Gelegenheit und erhöht gleich auch den Mietpreis. Nicht jede Mietanhebung ist allerdings zulässig. Wenn der Vermieter mehr Geld will, muss er sich an bestimmte Regeln halten. Der neue Mietpreis darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Das ist diejenige Miete, die in der Wohngegend für vergleichbaren Wohnraum durchschnittlich verlangt wird. Der Vermieter muss sich bei seiner Mieterhöhung entweder auf genau bezeichnete Wohnungen...