Eine Anlageberatungsfirma, die unseriöse Fondsprodukte empfiehlt und sich dabei alleine auf zweifelhafte Angaben im Fondsprospekt verlässt, muss Verluste ihrer Kunden im Ernstfall voll ersetzen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 37 O 757/07). Ein Mann hatte auf Empfehlung einer Beratungsfirma Anteile an einem Immobilienfonds im Wert von rund 26.000 Euro gekauft. Das Geld der Fondsanleger floss in eine Gewerbeimmobilie in Frankfurt. Im Fondsprospekt wurden Traumrenditen bis zu 35 Prozent versprochen. Was die Anleger nicht...