Jetzt im Herbst kommt es wieder vermehrt zu Fußgängerstürzen auf glatten Wegen und glitschigem Laub. Auch der Winter mit Schneematsch und Eisglätte ist nicht mehr weit. Wenn man als Anlieger seine Räumpflicht verletzt, kann man für Verletzungs- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man richtig versichert ist. Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zum Freihalten der Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Für Besitzer von Einfamilienhäusern...
Hauseigentümer haften für schlecht geräumte Gehwege