Wer den Schlüssel zu gemieteten Räumen unbeaufsichtigt in einem geparkten Auto zurücklässt, muss die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der Schlüssel gestohlen wird. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor (Az. 8 U 151/07). Ein Firmenmitarbeiter hatte einen Schlüssel zu den von seinem Arbeitgeber angemieteten Gewerberäumen in seinem Dienstwagen zurückgelassen. Der Schlüssel befand sich zusammen mit Firmenunterlagen in einer Notebooktasche,...